Die Anmeldung zur Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2023/2024 ist abgeschlossen.
Eltern und Erziehungsberechtigte, die eine fristgerechte Anmeldung oder das Entrichten des Entgeltes versäumt haben, müssen die digitalen Schulbuchlizenzen bei den Verlagen selbst erwerben oder Ihren Kindern die entsprechenden Lehrbücher (siehe Schulbuchliste des entsprechenden Jahrgangs) im Buchhandel in Papierform erwerben.
Der Ausleihvertrag für das Schuljahr 2023/2024 und die Listen für das digitale Ausleihpaket standen ab dem 24.04.2023 zum Download bereit.
Die Schüler*innen erhielten die Unterlagen in der Woche vom 24.04. bis zum 28.04.2023 von ihren Klassenlehrkräften.
Wichtig!
Der Ausleihvertrag und ggf. alle notwendigen Nachweise (in Kopie) waren bis zum 19.05.2023 bei den Klassenlehrkräften abzugeben.
Die Überweisung des Ausleihbetrages auf das angegebene Schulkonto hatte bis zum 23.05.2023 zu erfolgen.
Welche Unterlagen musste ich für die Schulbuchausleihe einreichen?
- Für die Ausleihe des digitalen Ausleihpaketes benötigen wir einen Bescheid vom Jobcenter oder eines anderen Leistungsträgers, dass Sie Sozialleistungen beziehen. Wir benötigen NICHT die BUT-Bescheinigung. Der Bescheid muss mindestens bis zum 01.05.2023 gültig sein.
- Wenn Sie drei oder mehr schulpflichtige Kinder haben und das ermäßigte Entgelt beantragen wollen, dann müssen Schulbescheinigungen oder Schülerausweise als Nachweis eingereicht werden.