Die Anmeldung zur Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2025/2026 startet am 24.03.2025

Eltern und Erziehungsberechtigte, die eine fristgerechte Anmeldung oder das Entrichten des Entgeltes versäumen, müssen die Schulbücher bzw. Schulbuchlizenzen bei den Verlagen selbst erwerben (siehe Schulbuchliste des entsprechenden Jahrgangs).

Der Ausleihvertrag für das Schuljahr 2025/2026 und die Listen für das (digitale) Ausleihpaket stehen ab dem 24.03.2025 zum Download bereit.

Die Schüler*innen erhalten die Unterlagen in der Woche vom 24.03. bis zum 28.03.2025 von ihren Klassenlehrkräften. 

Die Schüler*innen / Eltern des zukünftigen fünften Jahrgangs erhalten die Schulbuchlisten bei der Anmeldung.

Wichtig! Der Ausleihvertrag und ggf. alle notwendigen Nachweise (in Kopie) sind bis zum 23.05.2025 bei den Klassenlehrkräften abzugeben.

Die Überweisung des Ausleihbetrages auf das angegebene Schulkonto hat bis zum 30.05.2025 zu erfolgen. 

 

Welche Unterlagen müssen für die Schulbuchausleihe eingereicht werden ?

  • Alle Schüler*innen müssen den Ausleihvertrag abgeben.
  • Sollten Sie Sozialleistungen beziehen, benötigen wir zudem einen Bescheid vom Jobcenter oder eines anderen Leistungsträgers. Der entsprechende Bescheid muss mindestens bis zum 01.05.2025 gültig sein. Wir benötigen NICHT die BUT-Bescheinigung.
  • Wenn Sie drei oder mehr schulpflichtige Kinder haben und das ermäßigte Entgelt beantragen wollen, dann müssen Schulbescheinigungen oder Schülerausweise als Nachweis eingereicht werden.

Unterlagen zum Download