Schulordnung

Änderungsbeschluss der Gesamtkonferenz vom 13.07.2021

Die Schulordnung der IGS SÜD soll dazu beitragen, einen reibungslosen und geordneten Ablauf unseres Schullebens zu ermöglichen.
Sie ist Grundlage für unser gemeinsames und verantwortungsvolles Handeln.

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft fühlen sich für die Einhaltung unserer Schulordnung verantwortlich und tragen zu einem positiven Zusammenleben bei.

1. Wir erscheinen alle pünktlich zum Unterricht und halten zu Beginn der Stunde unser Arbeitsmaterial bereit. Im Unterricht verzichten wir auf Essen und Kaugummi kauen.

2. Regelungen zur Nutzung von Mobiltelefonen: Die Geräte sind nicht über die Schule versichert.

Unter Beachtung folgender Regeln ist die Handynutzung auf dem Schulgelände erlaubt:

- Alle Schüler*innen stellen vor Betreten des Schulgeländes ihre Handys und alle anderen elektronischen Geräte lautlos und ohne Vibration.

- Die Kommunikation ist geprägt von einem respektvollen und toleranten Miteinander. Menschenfeindlichkeit, Sexismus, Rassismus, Homophobie etc. haben hier keinen Platz!

- Eine (private) Nutzung im Unterricht ist nur mit Erlaubnis gestattet (Handy bleibt lautlos und ohne Vibration in der Schultasche, es sei denn die Lehrkraft erlaubt ausdrücklich die Benutzung für die Unterrichtszeit).

- Die Grundschule ist eine handyfreie Zone.

- Das Erstellen von Fotos und Videos bleibt für die private Nutzung verboten.

- Mobbing / Cybermobbing wird konsequent verfolgt und gegebenenfalls zur Anzeige gebracht.

- Bei Toilettengängen oder Klassenarbeiten werden die Handys bei der Lehrkraft abgegeben.

- Handyfrei (handyfreie Zonen) bleiben der Spielplatz (neu), Umkleideräume, beide Fußballkäfige, die Essensräume in der Mensa, der Grundschulbereich und die Bücherei.

- Wir nehmen in der Pausenzeit Rücksicht aufeinander und nutzen das Handy nur geräuschlos. -

3. Wir verhalten uns allen anderen gegenüber respektvoll, hilfsbereit und höflich.

4. Das Mitbringen von Waffen, Messern, Schleudern, Werkzeugen, Feuerwerkskörpern u.ä. ist nicht gestattet. Das Zünden und Werfen von Knallkörpern, Stinkbomben, Schneebällen u.ä. ist auf dem Schulgelände untersagt.

5. Das Mitbringen und der Konsum von Suchtmitteln jeder Art (z.B. Nikotin, Alkohol, E-Zigaretten u.ä.) sind auf dem Schulgelände verboten. Dies gilt auch für Schulveranstaltungen außerhalb der Schule.

6. Wir spielen aus Rücksichtnahme mit Bällen nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen (Fußballplatz/ Gummiplatz). Wir klettern nicht auf Bäume und Zäune.

7. Roll- und Gleitgeräte (zum Beispiel Roller, Fahrräder und Inline-Skates) werden auf dem Schulgelände geschoben.

8. Wir kommen sauber und angemessen gekleidet zum Unterricht. Mützen und Caps nehmen wir im Unterrichtsraum ab.

9. Unsere Schule ist unser gemeinsamer Lebensraum, in dem wir viel Zeit verbringen. Darum behandeln wir Klassen- und Unterrichtsräume, Einrichtungen und das Schulgelände pfleglich. Jede/r hilft mit, unsere Schule sauber und ordentlich zu halten. Nach Unterrichtsschluss hinterlassen wir unsere Klassenräume in einem sauberen Zustand.

10. In den großen Pausen möchten wir uns erholen. Schüler*innen halten sich in den großen Pausen auf dem Schulhof, dem Spielplatz (nur Schuljahrgang 1 bis 4) oder in Haus 3 (Kiosk- oder Eingangsbereich) auf. Die Bereiche vor den Klassenräumen sind Ruhezonen, in denen wir nicht toben. In der Regenpause (wird durch 3x Pausengong signalisiert) halten sich die Schüler*innen in ihren Klassenräumen auf.

11. Wir verlassen das Schulgelände während der Schulzeit grundsätzlich nicht.

12. Schulfremde Personen müssen sich grundsätzlich im Sekretariat anmelden und den Grund ihrer Anwesenheit nennen.

Schlussbemerkung

Diese Schulordnung kann auf Antrag durch die Gesamtkonferenz ergänzt oder abgeändert werden.