Lernentwicklungsgespräche

Die Lernentwicklungsgespräche (LEG) finden an der Grundschule zweimal jährlich (Herbst und Frühling) statt.  Im Fokus der Gespräche steht die individuelle Lernsituation des Kindes mit seinen Stärken, Schwächen und Entwicklungspotenzialen. Im Vorfeld findet eine pädagogische Dienstbesprechung satt. Hier treffen sich alle Lehrkräfte, die die Lerngruppe unterrichten und tauschen sich über die Lernstände und Lernentwicklungen der Schülerinnen und Schüler aus. Gegenfalls werden, gemeinsam mit der Förderschullehrkraft, individuelle Förderpläne erstellt.

 Zielsetzungen:

In den Lernentwicklungsgesprächen tauschen sich Schüler und Eltern mit den Klassenleitungen unter Einbezug der Lernblumen über das Arbeits- und Sozialverhalten, die individuellen Lernfortschritte und die erreichten Lernstände aus. Außerdem werden die nächsten persönlichen Lernschritte gemeinsam geplant und schriftlich fixiert. Bestehende Förderpläne werden evaluiert. Dabei werden alle Beteiligten in die Verantwortung genommen, ihren Teil dazu beizutragen.

  Organisation:

  • Die Termine (Zeit) werden mit der Klassenleitung vereinbart – die Teilnahme ist obligatorisch.
  • Die Gespräche führt die Klassenleitung mit dem Kind und den Eltern.
  • Die Lehrkraft informiert auch über die Leistungen der Fächer, die von anderen Kollegen unterrichtet werden.
  • Die Dauer eines Lernentwicklungsgesprächs beträgt ca. 20 Minuten.
  • Die Lernblumen dienen als visuelle Unterstützung der Lernentwicklung.
  • Die Lehrkraft führt ein Protokoll, welches alle Anwesenden zum Ende des Gesprächs unterzeichnen.

Lernblumen

Für  alle Schülerinnen und Schüler der Grundschule werden mit Beginn der Einschulung Lernblumen angelegt. Die Lernblumen stellen eine individuelle Dokumentation der Lernentwicklung dar. Die fröhlich illustrierten Plakate aus dem Bergedorfer Verlag werden für die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und dem Arbeits- und Sozialverhalten für jedes Kind angelegt und bis zum Ende des 4. Schuljahres zweimal jährlich bearbeitet. Die Lernblumen sind kompetenzorientiert konzipiert und verschaffen schnell einen Überblick über alle Kenntnisse und Fähigkeiten, die sich die Kinder während der Grundschulzeit aneignen sollen, und machen die individuellen Lernfortschritte sichtbar. So können die Kinder sehen, wie ihre Lernblumen während der gesamten Grundschulzeit wachsen.

Leistungsbewertung

Nach dem am 1. Juni 2016 in Kraft getretenen Erlass können die Grundschulen in Niedersachsen per Konferenzbeschluss entscheiden, ob sie Notenzeugnisse oder andere Formen von Leistungsbeurteilungen erstellen. „…wir geben den Grundschulen, die mit besonderem pädagogischen Konzept arbeiten, mehr Gestaltungsspielräume“ (Heiligenstadt 06-2016).

Um das individuelle Vorankommen und Streben der Schülerinnen und Schüler wertzuschätzen und eine Vernetzung zu den Lernblumen und den Lernentwicklungsgesprächen zu schaffen, arbeiten wir mit einer veränderten Leistungsbeurteilung in Form von Lernentwicklungsberichten. Diese Form der Leistungsbewertung ist ein pädagogisches Prinzip einer Integrierten Gesamtschule. So haben unsere Schülerinnen und Schüler Der IGS SÜD Langenhagen die Chance, von Klasse 1 bis Klasse 8 Berichtszeugnisse in Form von Lernentwicklungsberichten zu bekommen.

Die Leistungsbewertung erfolgt immer bezogen auf die individuelle Leistungsmöglichkeit jedes einzelnen Schulkindes. Hierbei finden nicht nur die festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarfe Berücksichtigung, sondern auch Teilleistungsstörungen, Lern- und Entwicklungsverzögerungen sowie persönliche Krisen oder temporäre Probleme. 

In der von uns entworfenen Lernentwicklungsdokumentation wird der individuelle Lern- und Leistungsstand des jeweiligen Kindes nach den Inhalten des Kerncurriculums des Niedersächsischen Kultusministeriums beschrieben und seine Kompetenzen, Fertigkeiten und Interessen differenziert bewertet.  Wie intensiv im Laufe der individuellen Entwicklung die Lerninhalte erarbeitet und Lernziele erfüllt werden, geben differenzierte Anforderungsstufen an und sind orientiert am Versetzungserlass.

 

Diese sind wie folgt definiert:

  1. Nicht erarbeitet: Das Thema wurde noch nicht erarbeitet.
  2. Kompetenz wurde noch nicht erreicht = ne
    Du hast dir erste Einblicke verschafft.
  3. Kompetenz wurde teilweise erreicht = te
    Du hast dir die Grundlagen erarbeitet und arbeitest vorwiegend selbständig.
  4. Kompetenz wurde erreicht = e
    Du arbeitest sachgerecht und selbständig, beherrschst Gelerntes.
  5. Kompetenz wurde sicher erreicht = se
    Du arbeitest sachgerecht und selbständig, beherrschst Gelerntes und wendest es auf neue Problemstellungen an.

Diese Kategorien gelten für den mündlichen und schriftlichen Bereich.

 

Bei der Bewertung von schriftlichen Leistungen gilt folgender Schlüssel:

100 %    -    90 %    =   sicher erreicht          - se

  89 %   -     70 %    =   erreicht                      - e       

  69 %    -    50 %    =    teilweise erreicht    -  te

  49 %   -       0 %     =    nicht erreicht          - ne