FAQs (Häufig gestellte Fragen)
Mit Beschluss vom 02. März 2021 hat der Schulvorstand den Weg zur digitalen Zukunftsschule eingeschlagen und die Einführung eines digitalen Endgerätes für alle Schüler*innen ab Klasse 2 beschlossen. Wir als Schule nehmen uns für den Erarbeitungsprozess mit dem Gerät vier Jahre Zeit und beginnen mit der Digitalisierung der Schulbücher und einer digitalen Lernplattform. Die einzelnen Schritte werden immer wieder gemeinsam evaluiert und auf den Prüfstand gestellt.
Hier informieren wir Sie und euch über die aktuellen Neuigkeiten zum Thema iPad Einführung.
In unserer modernen Gesellschaft sind digitale Medien und die Nutzung von Smartphones, Tablets und/oder PCs längst zu einem festen Bestandteil geworden. In allen Lebensbereichen des täglichen Lebens werden diese eingesetzt und in vielen Berufen vorausgesetzt. Heute wachsen Schüler*innen mit diesen Medien auf, sie sind allgegenwärtig und besitzen einen sehr hohen Stellenwert. Auch im modernen Schulalltag kann dieses nicht einfach ignoriert werden. Der Unterricht ohne digitalen Medien isoliert von der Realität kann unmöglich Schüler*innen auf die moderne, mediale Gesellschaft vorbereiten.
Die Tatsache, dass Kinder und Jugendliche als Digital-Natives heranwachsen, bedeutet nicht automatisch, dass sie die ausreichenden Kompetenzen für die digitale Welt besitzen. Und auch die Nutzung sozialer Medien erfordert einen angemessenen kritischen Umgang mit diesen. Gerade hier ist eine Pädagogik gefragt, die nicht aus einer Abwehrhaltung heraus diese neuen Fragestellungen aufgreift, sondern eine Pädagogik, die das große Potential der neuen Technologien ausnutzt.
Die IGS SÜD Langenhagen setzt sich zum Ziel, die Schüler*innen adäquat auf die veränderte Lebenswelt vorzubereiten.
Die Arbeit mit einem iPad in der Schule bietet folgende Vorteile:
- Einfaches gleichzeitiges "Zur-Verfügung-Stellen" (Ausrollen) von vielen Schülergeräten.
- Einfache und zuverlässige Installation von Apps auf vielen Geräten.
- Einfache und zuverlässige Übertragung von Schüler- und Lehrerbildschirmen auf eine Leinwand/Monitor.
- Einfache und zuverlässige Steuerung der Tablets auch in Prüfungen: Beschränkung auf nur eine App möglich.
- Lange Akkulaufzeit über einen ganzen Schultag.
- Kein Bootvorgang nötig, die Geräte sind sofort einsetzbar.
- Langfristige Versorgung mit (Sicherheits-) Updates, hoher Sicherheitsstandard.
- Großes Angebot an schulischen Apps.
- Hoher Datenschutzstandard, vor allem gegenüber App-Anbietern.
- Stabiles, flüssiges und zuverlässiges Betriebssystem - auch bei bereits über fünf Jahre alten Geräten.
- iOS - Bedienungshilfen für den Einsatz in der Sonderpädagogik / im Inklusionsbereich (Voice Over, Display und Schrift anpassen, Zoom, Diktieren, Bildschirminhalt sprechen)
Mit dieser Entscheidung sind wir nicht alleine. Bereits mehrere Schulen, darunter auch IGSen aus unserem Qualitätsnetzwerk (z.B. IGS Lehrte, IGS Roderbruch, Leonore Goldschmidt Schule) sowie die Pilotschulen des Medienentwicklungsplans der Stadt Hannover (z.B. Käthe-Kollwitz-Schule, Humboldtschule, Helene-Lange-Schule) haben sich für den Einsatz von iPads in der Schule entschieden.
Während der Corona Pandemie wurde ganz klar deutlich, dass der Einsatz von digitalen Endgeräten für alle Schüler*innen notwendig ist. Die Versorgung von allen Lerngruppen gleichermaßen mit den gleichen Geräten soll die sozialen Ungleichheiten verhindern und sicherstellen, dass jede*r gut mitarbeiten kann.
Parallel zur Corona Pandemie haben wir in der IGS SÜD unsere Schulentwicklung vorangetrieben und festgestellt, dass nur personalisiertes Lernen mit asynchronen Lernsettings zukunftsweisend sein kann. Diese Philosophie werden wir auch in unserem Neubau vorantreiben. Um offene Lern- und Lehrstrukturen zu erreichen, bedarf es einem gut geeigneten Werkzeug als dienendes Element. Daher ist die Einführung eines digitalen Endgerätes der logische nächste Schritt auf dem Weg zu einer Zukunftsschule.
Nach einem ersten Meinungsbild im Schulelternrat in der Sitzung am 09.12.2020 und der Zusage des Schulträgers auf Anschluss an das Glasfasernetz und einer vollständigen Ausstattung mit WLAN auf dem gesamten Gelände sowie die Ausstattung aller digitalen Whiteboards mit Apple TVs konnten wir unsere Pläne weiterdenken. Alle Entscheidungen und die Auswahl eines entsprechenden Anbieters wurde zu jeder Zeit mit der Schulelternratsvorsitzenden kommuniziert und gemeinsam beraten.
Mit der Sitzung des Schulvorstands am 02.03.2021 wurde die Einführung des iPad Konzeptes zum Schuljahr 2021/22 einstimmig beschlossen.
Um die Geräte in der Schule verwenden zu können, müssen diese beim Apple-School-Manager registriert werden. Dies übernimmt der Schulträger - die Stadt Langenhagen.
Die Firma Apple sagt in ihrem Bildungsprogramm zu, dass auf den Datenschutz höchster Wert gelegt wird. Die Vorgaben der DSVGO werden laut Apple eingehalten. Wer das Gerät nur im schulischen Kontext verwendet, hat einen anonymisierten Kontozugang, so dass die Firma Apple nicht wissen kann, wer der Nutzer des Gerätes ist.
Außerdem verdient die Firma Apple, anders als Microsoft und Google, ihr Geld durch Dienste und nicht durch die Weitergabe der Daten oder Nutzung der Daten für Werbezwecke.
Die iPads werden für die gesamte Schule zum Schuljahr 2021/22 angeschafft.
Zurzeit muss noch der Beschluss der Gremien des Schulträgers in Bezug auf BUT- und Geschwisterkind Rabatte abgewartet werden.
Für die zukünftigen Jahrgänge 4 und 10 im neuen Schuljahr stellt der Schulträger Geräte zur Verfügung, wenn Sie sich als Eltern gegen die Beschaffung eines Gerätes entscheiden sollten.
Der Jahrgang 1 wird mit der Beschaffung und dem Einsatz erst zum 2. Schulhalbjahr starten.
Alle Schüler*innen sollen das gleiche iPad erhalten. Es handelt sich dabei um das iPad 9. Gen., 10,2“, 64 oder 256GB mit WiFi.
Mit diesem Gerät kann ohne weiteres mehrere Jahre gearbeitet werden, ohne dass Nachteile bei der Schnelligkeit des Gerätes entstehen. Weiterhin werden bei Apple über 4-5 Jahre auch für ältere Modelle kostenlose Updates zur Verfügung gestellt.
Bei der Anschaffung muss von Ihnen als Eltern die Entscheidung getroffen werden, welches Gerät mit wie viel Speicher gekauft werden soll. Die unterschiedlichen Speichermöglichkeiten sind mit unterschiedlichen Kosten verbunden. Das iPad der 9. Generation gibt es in zwei Variationen.
- 64 GB
- 256 GB
Der iPad-Speicher wird hauptsächlich für das IOS- Betriebssystem und die installierten Apps benötigt. Hierfür sind ca. 16 GB notwendig.
Da die Schüler*innen im Unterricht die Nutzung des IServ-Speichers für ihre digitalen Produkte erlernen, sind 64 GB vollkommen ausreichend. Sollte dennoch einmal der Speicher aufgrund zahlreicher Fotos und Videos belegt sein, so besteht die Möglichkeit, diese durch eine Datensicherung am Heim-PC zu entfernen und somit wieder Platz auf dem iPad zu schaffen.
Verpflichtend ist die Anschaffung von einem Pencil!
Zur Auswahl gibt es weitere Optionen und Empfehlungen:
- Als Pencil den originalen Apple Pencil (1. Generation). Der alternative Pencil der Firma Logitech "Crayon" bietet annähernd die gleichen Eigenschaften. Hat jedoch eine andere Form.
- Als Tastatur ist eine einfache externe Bluetooth Tastatur hinreichend (optional).
- Um bei einem Versicherungsschaden die Leistungen zu erhalten, muss unbedingt eine Hülle angeschafft werden. Die AfB bietet die UAG Schutzhülle mit im Paket an.
- Als Displayschutz eignet sich eine Panzerglasfolie, die wir empfehlen.
Die Geräte sind gegen Diebstahl und Schäden versichert:
- Selbstbeteiligung im Schadensfall 75 €
- Selbstbeteiligung bei Diebstahl 150 €
Im Vorfeld wurden gemeinsam mit der Schulelternratsvorsitzenden mehrere Angebote von Gesellschaften überprüft.
Für das Jahr der Einführung wurde durch die Elternschaft in der Schulelternratssitzung der Partner AfB - mobilen Lernen ausgewählt.
Dieser Partner bietet folgende Vorteile:
- ein Poolgerät für die Schule pro 25 Schüler*innen
- den Bildungsfonds für sozial Schwächere. Gefördert wird „Finanzierungsart Miete, 64 GB“, ohne Eigentumsübernahme
- max. 50% des Mietpreises
- max. 10% der Klassenstärke
- den Service (Techniker auf Anfrage – Vor Ort Service in der Schule 1x in der Woche, Hotline, Abwicklung mit der Versicherung, etc.)
- es werden keine SCHUFA-Abfragen etc. von den Eltern eingeholt
- DEP-Registrierung
- BuT bzw. Geschwisterrabatt (ab dem dritten schulpflichtigem Kind)
Eine Beschaffung kann ebenfalls bei einem durch die Eltern frei gewählten Händler erfolgen. Der Händler muss ein „Apple-autorisierter“ Händler sein, damit die Geräte ohne allzu großen Aufwand in das MDM (Gerätemanagement) der Schule eingebunden werden können. Dazu muss die Apple-ID unserer Schule beim Händler mitgeteilt werden. Diese können Sie bei uns erfragen.
Empfohlen werden Händler, die auch eine kostenlose Finanzierung sowie eine Versicherung anbieten können.
Die IGS SÜD kooperiert mit dem Partner "AfB" der gemeinsam mit dem Schulelternrat ausgewählt wurde. Dieser Partner ist auf die Ausstattung von Schulen spezialisiert.
Die Beziehung der iPads über diesen Vertriebspartner ist deswegen empfehlenswert, weil die Gerate MDM-fähig und DEP-fähig sein müssen. Zudem werden die iPads vom Händler für die Schuladministration angemeldet.
Dies bedeutet, dass sie sich zentral von der Schule administrieren lassen müssen. Daher muss beim Kauf des Gerätes die DEP Nummer gleich in das Gerät mit eingespeichert werden.
Bei frei gekauften Geräten muss diese Nummer im Nachhinein eingearbeitet werden und kostet 50€.
- Jede Familie hat zunächst die Möglichkeit, die Gerate bei der AfB als Kauf oder mit Ratenzahlungen verteilt auf 24, 36 oder 48 Monaten zu erwerben.
- Rabattmöglichkeit erhalten BuT-berechtigte Familien sowie Geschwisterkinder (ab dem dritten schulpflichtigem Kind).
- Die AfB ist eine gemeinnützige Gesellschaft und bietet die Möglichkeit einen Antrag zu stellen, um eine Finanzierung aus dem Bildungsfonds der AfB zu erhalten. (AfB gGmbH, Initiative Mobiles Lernen ist mit der Verwaltung des Bildungsfonds beauftragt und muss hierüber den Sponsoren Rechenschaft abgeben. Die Vergabe des Bildungsfonds obliegt ausschließlich der AfB gGmbH, Initiative Mobiles Lernen und wird nicht über die Schule abgewickelt. Gefördert werden Staatliche Sozialleistungen, also nicht nur Arbeitslosengeld, sondern auch Sozialhilfe, Frühverrentung etc. Der Nachweis muss mitgesandt werden. Des Weiteren, wenn mindestens zwei Geschwisterkinder in eine Tablet-/Notebookklasse (von uns ausgestattet) gehen. Bei Inanspruchnahme des Bildungsfonds ist die Vertragswahl Miete ohne Eigentumsübernahme für das iPad mit 64 GB bindend. Für die Gewährung des Bildungsfonds berücksichtigt die AfB grundsätzlich 10 % einer Klasse, bzw., sofern mehrere Klassen oder ein gesamter Jahrgang eingeführt wird 10 % der Klassen oder des gesamten Jahrgangs.)
- Darüber hinaus haben wir einen kleinen Pool an iPads, die für Schüler*innen und Familien gedacht sind, die sich ein iPad aus finanziellen Gründen nicht leisten oder aus anderen Gründen nicht organisieren können.
- Familien, die von der entgeltlichen Lehrmittelausleihe befreit sind, sind auch von der Miete der Apps befreit (12 Euro).
- Ggf. sollte geprüft werden, ob die Sozialbehörde die Kosten für das iPad übernimmt. Es ist von unserer Schule ganz bewusst als verpflichtendes Lernmittel eingeführt worden und Lernmittel werden erstattet. Stellen Sie ggf. einen entsprechenden Antrag. Wir stellen Ihnen notwendige Bescheinigungen gerne aus.
Somit sollten finanzielle Gründe für keine Familie ein Hindernis beim Kauf eines iPads für schulische Zwecke darstellen.
Die Schüler*innen eines Jahrgangs sollten möglichst mit der gleichen Technologie ausgestattet sein.
Nur in Ausnahmefällen kann ein bereits vorhandenes iPad genutzt werden, das mindestens die Stiftunterstützung bietet und mit dem aktuellen Betriebssystem ausgestattet ist.
Sollte ein solches Gerät durch eine Familie zur Verfügung gestellt werden können, ohne an der Sammelbestellung teilzunehmen, gelten folgende Regeln:
- Das iPad wird von der Schule verwaltet.
- Als Folge wird das Tablet vollständig zurückgesetzt, damit wir es in die Geräteverwaltung einbinden können.
- Es wird normalerweise eine Dienstleistungsgebühr von ca. 50 € für die nachträgliche Einarbeitung der sogenannten DEP Nummer erhoben.
Die Apps auf den Schülergeräten werden von der Schule zentral beschafft und bleiben Eigentum der Schule.
Verlässt ein Schüler die Schule und das Gerät wird aus der Geräteverwaltung entfernt, werden alle Apps deinstalliert. Für die Zeit an der Schule werden die Apps kostenpflichtig verliehen. Es fällt eine jährliche Nutzungsgebühr an und wird zu Beginn eines Schuljahrs fällig.
Durch die gemanagte Verwaltung können spezielle Apps bei einer Lerngruppe auch für eine begrenzte Zeit installiert werden, sodass davon nicht für jede*n Schüler*in die Lizenzen erworben werden müssen.
Bei einer Miete bleibt bis zur Übernahme des Geräts Eigentümer die AfB. Bei einem Kauf geht der Besitz in den Eigentümer sofort über.
Für die schulische Benutzung (und nur da!) muss dann die Hoheit über die Geräte an die Schule abgetreten werden, damit es als Lehr-/Lernmittel eingesetzt werden kann. Zuhause kann das Gerät vollumfänglich privat genutzt werden.
Ja, das ist möglich. Mit einer eigenen Apple-ID ist es möglich, im App-Store selbstständig Apps zu kaufen und diese auf dem iPad zu installieren. Allerdings ist eine eigene Apple-ID erst ab einem Alter von 16 Jahren möglich.
Daher ist entweder die Möglichkeit der Familienfreigabe (über die Apple-ID der Eltern) oder mit Einwilligung der Eltern eine Apple-ID zu nutzen.
Es muss allerdings immer genügend Speicher für die schulischen Zwecke vorhanden sein. Persönliche Daten sollten immer passwortgeschützt sein. Außerdem müssen von den Schüler*innen die persönlichen Rechte der Mitschüler*innen, Lehrkräfte sowie von allen anderen Personen eingehalten werden.
Zur Verwaltung der iPads gehören beispielsweise der Einkauf von Apps, die Verwaltung von Nutzern, die Einrichtung von Profilen, die Aktualisierung des Betriebssystems und der Apps usw.
Der Apple School Manager (ASM) ist daher die Basis der Verwaltung der Geräte, der durch ein Verwaltungsprogramm (Mobile Device Management System, kurz MDM), genauer JAMF School ergänzt wird. MDM macht es also möglich, eine Vielzahl an Geräten und Einstellungen während des Schuljahres zu verwalten bzw. zu administrieren.
Nein. Der Administrator hat nur Zugang zur Verwaltung der Apps. Die jeweiligen Inhalte des Gerätes und der Apps wie Dateien, Bilder, Videos oder E-Mails etc. bleiben dem Nutzer des iPads vorbehalten.
Der Zugriff auf die Geräte erfolgt nur in der Art und Weise, dass verschiedene Arbeitsmodi im Unterricht und bei Leistungsüberprüfungen sichergestellt werden. Das beinhaltet die Bereitstellung unterrichtsrelevanter „Standard-Apps“ und/oder das temporäre Sperren von Apps/iPads in bestimmten Unterrichtsphasen oder Klassenarbeiten/Klausuren.
Nein. Das iPad wird als ergänzendes Werkzeug genutzt. Der Schreiblehrgang und die Füllereinführung finden nach wie vor in der Grundschule statt und auch die Sekundarstufe I wird weiterhin auch analog gearbeitet.
Ebenfalls kann auch direkt auf dem Gerät mit dem Stift gearbeitet werden. Man darf sicher sein, dass die Geräte den Lese- und Schreiblehrgang nur ergänzen, und auf absehbare Zeit nicht vollständig ersetzen werden.
Die Einsatzhäufigkeit wird durch die sehr gute Resonanz auf die schulinternen einschlägigen Fortbildungsangebote genährt wie auch durch die erheblich größere Vielfalt und Einfachheit an Einsatzmöglichkeiten der Geräte im Unterricht und zu Hause.
Der Einsatz kann von Fach zu Fach und von Lehrkraft zu Lehrkraft variieren.
Folgende Einsatzmöglichkeiten sind beispielsweise möglich:
- Zur Anzeige von Schulbüchern. Anders als im geliehenen Schulbuch können die Schüler digitale Notizen und Unterstreichungen ergänzen. Auch Audiodateien werden in digitalen Schulbüchern bereitgestellt.
- Die iPads können für eine schnelle Recherche im Internet genutzt werden.
- Landkarten für den Erdkunde-, Politik- und Geschichtsunterricht.
- In den naturwissenschaftlichen Fächern ersetzt das iPad den Taschenrechner.
- Das seit langem genutzte Mathematikprogramm GeoGebra läuft sehr gut auf den Geräten.
- Das Gerät ersetzt Wörterbücher in den Fremdsprachen und kann Texte und Vokabeln zum Üben vorlesen oder Übungstexte übersetzen.
- Protokolle können durch Fotos und Videos von Experimenten ergänzt werden.
- Die Produktion von Erklärvideos intensiviert auch in den Fremdsprachen durch die besondere Auseinandersetzung mit den Inhalten das Verständnis.
- Präsentationen im Unterricht und für den Unterricht.
- Fragen rund um Datenschutz, Urheberrecht und Persönlichkeitsrechte können im direkten Einsatz erörtert werden.
- Zum Verwalten aller Mitschriften von Klasse 2 - 10 (Mappen Führung).
iPads, die mit Versicherung und Service bei der AfB gekauft oder gemietet wurden, sind über die AfB versichert.
Die Selbstbeteiligung liegt:
- im Schadensfall bei 75€
- bei Diebstahl bei 150 € - Der Diebstahl muss bei der Polizei angezeigt werden.
Über die die Haftpflichtversicherung der Stadt Langenhagen (KSA) sind die iPads und die Stifte nicht mit abgedeckt.
Sollte das iPad nicht bei der AfB versichert sein, muss der Schaden über die Haftpflichtversicherung der Erziehungsberechtigten / des Schadensverursachers laufen.
Wir hoffen auf eine konstante Anschaffung von allen Eltern und die Unterstützung des Digitalisierungsprozesses. Aber trotzdem halten wir Schulbücher in analoger Form vor, so dass Schüler*innen auch ohne iPad zum Lernziel kommen.